Der Geltungsbereich des Allgemeinen Kapitels 2.1.7 umfasst Waagen zu Analysezwecken. Daher muss jeder Wägevorgang, der in einer Monografie des Europäischen Arzneibuchs beschrieben wird, den Grundsätzen dieses Kapitels entsprechen.
Hinweis: Ph. Eur. ist ein Nachschlagewerk zur Qualitätskontrolle von Arzneimitteln. Das Kapitel gilt nicht für die Herstellung von Arzneimitteln.