Nutzen Sie unsere eichfähigen Tischwaagen für Wägeanwendungen, die unter die Eichpflicht fallen, z. B. für den Verkauf von Produkten nach Gewicht oder zur Kontrolle von Nettofüllmengen bei Fertigpackungen. Bei diesen Waagen wurde von METTLER TOLEDO die Konformität mit den entsprechenden Gesetzen bewertet und erklärt (z. B. EU-Konformitätserklärung) und somit können die Waagen sofort im eichpflichtigen Bereich eingesetzt werden.
Wir bieten Support- und Wartungsleistungen für Ihre Messgeräte während deren gesamter Lebensdauer – von der Installation über die vorbeugende Wartung und Kalibrierung bis hin zur Gerätereparatur.
Tischwaagen müssen beispielsweise geeicht sein, wenn im Handel der Preis eines Produktes auf Grund seines Gewichtes ermittelt wird, oder die Tischwaage zur Kontrolle von Füllmengen von Fertigpackungen eingesetzt wird. Im Rahmen von Marktüberwachungen prüfen zuständige Behörden, ob geeichte Waagen in eichpflichtigen Anwendungen eingesetzt werden.
Geeichte Waagen sind beispielsweise vorgeschrieben, wenn Produkte nach Gewicht verkauft werden - unabhängig von der Industriebranche.
Eine regelmäßige Kalibrierung durch einen Servicetechniker gewährleistet zwischen den Eichintervallen, dass geeichte Waagen jederzeit die Vorschriften des Mess-und Eichwesen einhalten. Die zuständige Behörde kann jederzeit und unangekündigt die Einhaltung der Mess- und Eichverordnung überprüfen. Bei dieser Marktüberwachung der Behörde werden die jeweiligen Verkehrsfehlergrenzen überprüft. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Informationen anfordern“, um eine ausführlichere Antwort auf Ihre spezifischen Anforderungen zu erhalten.