Allgemeine Servicebedingungen von Mettler-Toledo GmbH (genannt MT-A)

Diese allgemeinen Servicebedingungen gelten für Serviceverträge zwischen dem Kunden und Mettler-Toledo (Schweiz) GmbH (im Folgenden "MT-CH" genannt) und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkauf und Service der METTLER TOLEDO, abrufbar unter www.mt.com/legal. Im Falle eines Konflikts, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkauf und Service Vorrang.

1.   Servicevertrag

Beginn: Der Servicevertrag beginnt mit Erhalt einer durch den Kunden unterschriebenen Offerte und rückwirkend zum 01. Januar desselben Kalenderjahres.

Ende: Der Servicevertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden, andernfalls erneuert er sich um ein weiteres Kalenderjahr.

2.   Service-Intervall alle 2 Jahre

Bei Serviceverträgen mit 2-jährlichem Service-Intervall, wird ein Zuschlag von 25% je Gerät erhoben.

3.   Reparaturservice

Die Serviceleistung "Reparaturservice" ist Bestandteil der Wartungspakete "StandardCare" und "ComprehensiveCare" und umfasst bei Störungen die Reise- und Arbeitszeit des Technikers. Das Wartungspaket "ComprehensiveCare" deckt zudem die Ersatzteile. Für Geräte älter als 10 Jahre ab Lieferung wird ein Zuschlag von 25% auf den Reparaturservice erhoben.

4.   Vorbehalte

MT-CH behält sich das Recht vor, die Behebung von Störungen, welche auf folgende Ursachen zurückzuführen sind, separat und unabhängig von der vertraglich vereinbarten Leistung in Rechnung zu stellen:

  • unsachgemässe Verwendung, Bedienung oder Behandlung
  • ungeeignete Betriebsmittel, Verbrauchsmaterial oder Umweltbedingungen am Standort
  • Einwirkung von Geräten Dritter
  • Eingriffe oder Änderungen am Gerät, die nicht durch das Servicepersonal von MT-CH vorgenommen wurden
  • Verbaute Ersatzteile, welche nicht von MT-CH geliefert wurden

5.   Verbrauchsmaterial, Zubehörteile und autorisierte Dritte

Die folgenden Teile und Materialien sind nicht durch den Servicevertrag gedeckt: Alle in den Bedienungsanleitungen aufgeführten Standard- und Sonderzubehöre, Fremdsoftware sowie Verbrauchsmaterial (z.B. Schutzhüllen, Farbbänder, Papierrollen, elektronische Speichermedien, Elektroden, Thermofühler, Glasscheiben) und Verschleissteile (z.B. Akku, mechanisch beanspruchte Teile, Transportbänder- und rollen).

Im Weiteren behält sich MT-CH vor, die Servicearbeiten durch autorisierte Dritte ausführen zu lassen.

6.   Geschäfts- und Reaktionszeit

Die Geschäftszeiten von MT-CH sind von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr. Ausgenommen davon sind Feier- und Brückentage von MT-CH. Anderweitige schriftliche Abmachungen vorbehalten, beträgt die Reaktionszeit auf telefonische oder schriftliche Anfragen 48 Stunden. Um die Serviceleistungen durchführen zu können, muss das Personal von MT-CH ungehinderten und sicheren Zugang zu den Geräten haben. Stillstandzeiten im Zusammenhang mit Serviceleistungen werden vom Kunden akzeptiert und sie berechtigen zu keinerlei Entschädigung.

7.   Störungsbehebung

Der Kunde kann zwischen einer telefonischen Störungsbehebung oder einem Einsatz vor Ort wählen. Der telefonische Support wird pauschal verrechnet. Der Vor-Ort-Einsatz des Servicetechnikers wird nach Aufwand verrechnet.

8.   Verrechnung nach Aufwand / Pauschalabrechnung

Folgende Arbeiten werden nach Aufwand oder mittels Pauschale verrechnet

  • Bei Arbeiten nach Aufwand, wird je Arbeitstag eine Reisepauschale für die Kilometerentschädigung sowie Reisezeit des Servicetechnikers erhoben.
  • Arbeiten, die gemäss Bedienungsanleitung vom Kunden selbst ausgeführt werden können (z.B. konfigurieren der Geräte nach Kundenanforderungen).
  • Änderungen am Gerät sowie Anbringung oder Beseitigung von Zusatzeinrichtungen und Zubehör.
  • Behebung von Störungen an Geräten, die nicht von MT-CH geliefert wurden, auf Verantwortung des Kunden.
  • MT-CH stellt Kontrollgewichte bis max. 60 kg zur Verfügung. Zusätzliche Gewichte werden nach separater Vereinbarung und Verrechnung zur Verfügung gestellt.
  • Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von Zugangs- und Zutrittsvorschriften (z.B. zu Reinräumen) oder von anderweitigen Verzögerungen seitens des Kunden (z.B. Wartezeit).
  • Überholung und Standortwechsel der Geräte.
  • Individuelle Anwenderschulungen vor Ort.

9.   Unbedenklichkeitserklärung

Der Benutzer oder Sicherheitsbeauftragte des Kunden hat die MT-CH-Mitarbeitenden vor Arbeitsbeginn über eine mögliche Gefährdung der Gesundheit oder über Kontaminationsrisiken durch Geräte, Anlagen und Materialien zu informieren und unaufgefordert die nötige Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Bedenklichkeitserklärung ist den Mitarbeitenden von MT-CH schriftlich zu übergeben. Bei eingesandten Geräten muss eine Unbedenklichkeitserklärung der Ware beigelegt sein. Ohne deren Vorfinden wird das Gerät nicht begutachtet. Wird die Unbedenklichkeitserklärung nicht unverzüglich nach Aufforderung nachgereicht, behält sich MT-CH das Recht vor, das Gerät kostenpflichtig an den Kunden zurückzusenden und dem Kunden eine pauschale Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

10. Sicherheitsanforderungen für Waagen und Geräte

Im Rahmen der Arbeitssicherheit unserer Servicetechniker sollen die Waagen- und Geräteausrüstung unbedenklich und frei von chemischen, biologischen und radioaktiven Substanzen sein sowie von unseren Mitarbeitern ohne Gesundheitsrisiko bearbeitet werden können. Bitte stellen Sie sicher, dass unsere Techniker freien Zugang zu den entsprechenden Geräten haben. Falls die oben genannten Punkte nicht gewährleistet sind, behalten wir uns vor die Arbeit nicht auszuführen oder den entsprechenden Mehraufwand zusätzlich zu verrechnen.

© Mettler-Toledo (Schweiz) GmbH
Gültig ab 17/11/2023
Diese allgemeinen Servicebedingungen ersetzen alle bisherigen
Greifensee, 17/11/2023